216.10
CH-SG
Art. 1 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Inhalt
1. Jährliche Berichterstattung
Art. 1 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Inhalt
1. Die jährliche Berichterstattung besteht aus Geschäftsbericht und Jahresrechnung.
2. Sie umfasst alle Aufgabenbereiche der Pädagogischen Hochschule.