Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
216.0 GPHSG CH-SG

Art. 9 Gesetz über die Pädagogische Hochschule St.Gallen (GPHSG) - Finanzkontrolle

III. Aufsicht
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Art. 9 GPHSG · Finanzkontrolle

1. Die kantonale Finanzkontrolle prüft das Rechnungswesen und die Jahresrechnung.

2. Besondere Aufträge erfüllt sie nach Massgabe der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

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