216.0
GPHSG
CH-SG
Art. 9 Gesetz über die Pädagogische Hochschule St.Gallen (GPHSG) - Finanzkontrolle
III. Aufsicht
Art. 9 GPHSG · Finanzkontrolle
1. Die kantonale Finanzkontrolle prüft das Rechnungswesen und die Jahresrechnung.
2. Besondere Aufträge erfüllt sie nach Massgabe der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.