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216.0 GPHSG CH-SG

Art. 6 Gesetz über die Pädagogische Hochschule St.Gallen (GPHSG) - Gebührentarif

II. Erlasse
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Art. 6 GPHSG · Gebührentarif

1. Der Gebührentarif bestimmt

a) Zulassungsgebühren;

b) Studiengebühren;

c) Prüfungsgebühren;

d) Gebühren für besondere Leistungen.

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