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216.0 GPHSG CH-SG

Art. 5 Gesetz über die Pädagogische Hochschule St.Gallen (GPHSG) - Studienordnung

II. Erlasse
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Art. 5 GPHSG · Studienordnung

1. Die Studienordnung regelt

a) Art, Aufbau und Dauer der Studien;

b) Prüfungen und bewertete Arbeiten;

c) berufspraktische Studienteile;

d) Anerkennung und Anrechnung von Ausbildungen und Praktika;

e) Zulassung von Berufsleuten zu den Studien.

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