Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
216.0 GPHSG CH-SG

Art. 4 Gesetz über die Pädagogische Hochschule St.Gallen (GPHSG) - Statut

II. Erlasse
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 GPHSG · Statut

1. Das Statut regelt

a) Organisation;

b) Aufgaben der Organe;

c) Rechte und Pflichten der Angehörigen der Hochschule;

d) Qualitätskontrolle und Evaluation.

2. Es geht anderen Erlassen der Hochschule vor.

← Art. 3 GPHSG Gesetz über die Pädagogische Hochschule St.Gallen (GPHSG) - Bestand und Stellung Art. 5 GPHSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →