Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
216.0 GPHSG CH-SG

Art. 3 Gesetz über die Pädagogische Hochschule St.Gallen (GPHSG) - b) regionale didaktische Zentren

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 GPHSG · b) regionale didaktische Zentren

1. Von den regionalen didaktischen Zentren aus werden insbesondere

a) berufspraktische Studienteile organisiert und die Studierenden darin betreut;

b) die Lehrperson während der Berufseinführung an der öffentlichen Volksschule des Kantons St.Gallen begleitet.

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