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216.0 GPHSG CH-SG

Art. 25 Gesetz über die Pädagogische Hochschule St.Gallen (GPHSG) - Rechte und Pflichten

VIII. Studierende
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Art. 25 GPHSG · Rechte und Pflichten

1. Rechte und Pflichten der Studierenden richten sich nach Statut, Studienordnung und Gebührentarif.

2. Für das Disziplinarrecht gilt sachgemäss das Gesetz über die Universität St.Gallen vom 26. Mai 1988.

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