Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
216.0 GPHSG CH-SG

Art. 16 Gesetz über die Pädagogische Hochschule St.Gallen (GPHSG) - b) Aufgaben

V. Organe
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Art. 16 GPHSG · b) Aufgaben

1. Der Konvent erfüllt die Aufgaben nach Statut und weiteren Erlassen.

2. Ihm obliegen insbesondere

a) Antragstellung an den Rat der Hochschule zu Lehre und anwendungsorientierter Forschung;

b) Stellungnahme zu Erlassentwürfen;

c) Einsatz von Kommissionen.

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