216.0
GPHSG
CH-SG
Art. 16 Gesetz über die Pädagogische Hochschule St.Gallen (GPHSG) - b) Aufgaben
V. Organe
Art. 16 GPHSG · b) Aufgaben
1. Der Konvent erfüllt die Aufgaben nach Statut und weiteren Erlassen.
2. Ihm obliegen insbesondere
a) Antragstellung an den Rat der Hochschule zu Lehre und anwendungsorientierter Forschung;
b) Stellungnahme zu Erlassentwürfen;
c) Einsatz von Kommissionen.