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216.0 GPHSG CH-SG

Art. 12 Gesetz über die Pädagogische Hochschule St.Gallen (GPHSG) - Finanzierung a) allgemein

IV. Steuerung
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Art. 12 GPHSG · Finanzierung a) allgemein

1. Die Hochschule finanziert ihre Ausgaben durch

a) Gebühren;

b) Kantonsbeitrag;

c) übrige Einnahmen.

2. ...

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