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215.65 CH-SG

Art. 3 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans - Schulorte

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Vereinbarung über die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans · Schulorte

1. Schulorte sind St.Gallen und Sargans.

2. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Regierungen aller Vereinbarungspartner.

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