Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
215.352 CH-SG

Art. 4 Vereinbarung über den Besuch der Kantonsschule Ausserschwyz durch Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton St.Gallen - Gleichbehandlung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Vereinbarung über den Besuch der Kantonsschule Ausserschwyz durch Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton St.Gallen · Gleichbehandlung

1. Die Schülerinnen und Schüler des Kantons St.Gallen sind nach der Zuteilung jenen des Kantons Schwyz gleichgestellt.

2. Das im Kanton Schwyz erhobene Schulgeld wird von der Inhaberin oder dem Inhaber der elterlichen Sorge einer Schülerin oder eines Schülers direkt der KSA entrichtet.

← Art. 3 Vereinbarung über den Besuch der Kantonsschule Ausserschwyz durch Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton St.Gallen Gegenstand Art. 5 Vereinbarung über den Besuch der Kantonsschule Ausserschwyz durch Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →