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215.11 MSV CH-SG

Art. 2 Mittelschulverordnung (MSV) - Führungsstruktur a) Zweck

II. Führung und Organisation - 1. Schulleitung
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Art. 2 MSV · Führungsstruktur a) Zweck

1. Die Führungsstruktur bestimmt die Anzahl der Prorektorinnen und Prorektoren und legt die Abteilungs- und Verwaltungsorganisation der Schule fest.

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