Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
215.1 MSG CH-SG

Art. 2 Mittelschulgesetz (MSG) - Begriff

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 MSG · Begriff

1. Mittelschulen nach diesem Gesetz sind

a) Gymnasien;

b) Wirtschaftsmittelschulen;

bbis)* Informatikmittelschulen;

c) Fachmittelschulen;

d) ...

2. Sie schliessen an die Volksschule an und führen zu einem vom Staat oder vom Bund anerkannten Abschlusszeugnis.

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