213.951
CH-SG
Art. 5 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) - Betriebskonzept
II. Anerkennung - 1. Voraussetzungen
Art. 5 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) · Betriebskonzept
1. Die Sonderschule verfügt über ein Betriebskonzept, das Leistungen, Finanzierung, Führung und Organisation sowie Massnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung regelt und die Erfüllung der Leistungsvereinbarung in pädagogischer, organisatorischer und finanzieller Hinsicht sicherstellt.
2. Das Betriebskonzept untersteht der Genehmigung des Bildungsdepartementes.