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Art. 5 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) - Betriebskonzept

II. Anerkennung - 1. Voraussetzungen
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Art. 5 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) · Betriebskonzept

1. Die Sonderschule verfügt über ein Betriebskonzept, das Leistungen, Finanzierung, Führung und Organisation sowie Massnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung regelt und die Erfüllung der Leistungsvereinbarung in pädagogischer, organisatorischer und finanzieller Hinsicht sicherstellt.

2. Das Betriebskonzept untersteht der Genehmigung des Bildungsdepartementes.

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