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213.951 CH-SG

Art. 3 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) - Bedarf

II. Anerkennung - 1. Voraussetzungen
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Art. 3 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) · Bedarf

1. Für das Angebot der Sonderschule besteht im Kanton nach Massgabe des Versorgungskonzepts für den Sonderschulunterricht ein Bedarf.

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