213.951
CH-SG
Art. 3 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) - Bedarf
II. Anerkennung - 1. Voraussetzungen
Art. 3 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) · Bedarf
1. Für das Angebot der Sonderschule besteht im Kanton nach Massgabe des Versorgungskonzepts für den Sonderschulunterricht ein Bedarf.