213.951
CH-SG
Art. 28 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) - d) Pauschale Infrastruktur Instandsetzung
III. Finanzierung - 2. Leistungsabhängige Pauschalen
Art. 28 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) · d) Pauschale Infrastruktur Instandsetzung
1. Die Pauschale Infrastruktur Instandsetzung wird zur Instandhaltung und Instandsetzung der betriebsnotwendigen Infrastruktur ausgerichtet.
1bis. Notwendige Anpassungen der Infrastruktur können im begründeten Einzelfall dem Bildungsdepartement als ausserordentliche Instandsetzung beantragt werden.
2. Die Pauschale Infrastruktur Instandsetzung wird jährlich ausgerichtet.