213.951
CH-SG
Art. 27 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) - c) Pauschale Transport
III. Finanzierung - 2. Leistungsabhängige Pauschalen
Art. 27 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) · c) Pauschale Transport
1. Grundlage zur Berechnung der Pauschale ist
a) die durchschnittliche Distanz vom Wohnort der Schülerinnen und Schüler zur Sonderschule;
b) die Art der Transportmittel nach Leistungsvereinbarung.
2. Die Pauschale wird
a) für die Tagessonderschule je Schülerin oder Schüler und Präsenztag ausgerichtet;
b) für die Sonderschule mit Internat für zwei Fahrten je fünf Präsenztage je Schülerin oder Schüler ausgerichtet.
3. Bei einem nach Sonderpädagogik-Konzept unvorhersehbaren Austritt einer Schülerin oder eines Schülers mit schulrechtlichem Aufenthalt im Kanton St.Gallen während des Semesters wird die Pauschale bis Ende Semester ausgerichtet. Vorbehalten bleibt die Belegung des Platzes durch eine andere Schülerin oder einen anderen Schüler.