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213.951 CH-SG

Art. 22 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) - Arten

III. Finanzierung - 2. Leistungsabhängige Pauschalen
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Art. 22 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) · Arten

1. Die Leistungen der Sonderschule werden mit den Pauschalen Schule, Wohnen, Transport, Infrastruktur Instandsetzung und Infrastruktur Erweiterung abgegolten.

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