213.951
CH-SG
Art. 22 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) - Arten
III. Finanzierung - 2. Leistungsabhängige Pauschalen
Art. 22 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) · Arten
1. Die Leistungen der Sonderschule werden mit den Pauschalen Schule, Wohnen, Transport, Infrastruktur Instandsetzung und Infrastruktur Erweiterung abgegolten.