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Art. 11 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) - Gesuch

II. Anerkennung - 2. Verfahren
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Art. 11 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) · Gesuch

1. Das Gesuch um Anerkennung als Sonderschule enthält

a) Statuten oder Stiftungsurkunde der Trägerschaft sowie Auszug aus dem Handelsregister;

b) Betriebskonzept;

c) Anzahl der angebotenen Plätze;

d) Personalien der Mitglieder des obersten Leitungsorgans sowie Angaben zu Entschädigung und zur Spesenausrichtung;

e) Angaben über die interne Organisation;

f) Personalien und Qualifikation der operativen Leitung, insbesondere Lebenslauf, Ausbildungsnachweise und Strafregisterauszug;

g) Angaben zur betriebsnotwendigen Infrastruktur und deren Verwendung;

h) Nachweis über Massnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung;

i) Angaben zur internen Aufsicht und deren Unabhängigkeit sowie fachlichen Eignung sowie zum internen Beschwerdeweg;

j) Angaben zur Revisionsstelle.

2. Das Amt für Volksschule kann weitere Unterlagen verlangen.

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