Art. 11 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) - Gesuch
Art. 11 Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen (Sonderschulverordnung) · Gesuch
1. Das Gesuch um Anerkennung als Sonderschule enthält
a) Statuten oder Stiftungsurkunde der Trägerschaft sowie Auszug aus dem Handelsregister;
b) Betriebskonzept;
c) Anzahl der angebotenen Plätze;
d) Personalien der Mitglieder des obersten Leitungsorgans sowie Angaben zu Entschädigung und zur Spesenausrichtung;
e) Angaben über die interne Organisation;
f) Personalien und Qualifikation der operativen Leitung, insbesondere Lebenslauf, Ausbildungsnachweise und Strafregisterauszug;
g) Angaben zur betriebsnotwendigen Infrastruktur und deren Verwendung;
h) Nachweis über Massnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung;
i) Angaben zur internen Aufsicht und deren Unabhängigkeit sowie fachlichen Eignung sowie zum internen Beschwerdeweg;
j) Angaben zur Revisionsstelle.
2. Das Amt für Volksschule kann weitere Unterlagen verlangen.