Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.552 CH-SG

Art. 3 Reglement über die Teilliquidation der kantonalen Lehrerversicherungskasse - b) kollektiver und individueller Austritt

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Reglement über die Teilliquidation der kantonalen Lehrerversicherungskasse · b) kollektiver und individueller Austritt

1. Ein kollektiver Austritt liegt vor, wenn gemeinsam in eine neue Vorsorgeeinrichtung übertreten

a) Gruppen von wenigstens 25 Versicherten oder Rente beziehenden Personen als Folge einer Umstrukturierung;

b) alle Versicherten einer Schulgemeinde;

c) die von der Auflösung eines Anschlussvertrags betroffenen Personen.

2. Die übrigen Austritte im Rahmen einer Teilliquidation gelten als individuelle Austritte.

← Art. 2 Reglement über die Teilliquidation der kantonalen Lehrerversicherungskasse Voraussetzungen Art. 4 Reglement über die Teilliquidation der kantonalen Lehrerversicherungskasse →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →