Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.552 CH-SG

Art. 12 Reglement über die Teilliquidation der kantonalen Lehrerversicherungskasse - Schlussbestimmungen a) Genehmigung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 12 Reglement über die Teilliquidation der kantonalen Lehrerversicherungskasse · Schlussbestimmungen a) Genehmigung

1. Der Erlass dieses Reglements und dessen Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

← Art. 11 Reglement über die Teilliquidation der kantonalen Lehrerversicherungskasse Voraussetzungen Art. 13 Reglement über die Teilliquidation der kantonalen Lehrerversicherungskasse →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →