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Art. 4 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder aus dem Raum Kubel (Gemeinde Stein A.Rh.) in der Stadt St.Gallen - Besuchsrecht

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Art. 4 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder aus dem Raum Kubel (Gemeinde Stein A.Rh.) in der Stadt St.Gallen · Besuchsrecht

1. Die Schulbehörden des Kantons Appenzell A.Rh. sind berechtigt, die Schulen in der Stadt St.Gallen, in denen Schüler aus Kubel eingeteilt sind, zu besuchen.

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