213.352.8
CH-SG
Art. 4 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder aus dem Raum Kubel (Gemeinde Stein A.Rh.) in der Stadt St.Gallen - Besuchsrecht
Art. 4 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder aus dem Raum Kubel (Gemeinde Stein A.Rh.) in der Stadt St.Gallen · Besuchsrecht
1. Die Schulbehörden des Kantons Appenzell A.Rh. sind berechtigt, die Schulen in der Stadt St.Gallen, in denen Schüler aus Kubel eingeteilt sind, zu besuchen.