Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.352.8 CH-SG

Art. 2 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder aus dem Raum Kubel (Gemeinde Stein A.Rh.) in der Stadt St.Gallen - Anwendbares Recht

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder aus dem Raum Kubel (Gemeinde Stein A.Rh.) in der Stadt St.Gallen · Anwendbares Recht

1. Beginn, Dauer und Ende der Schulpflicht der Schüler von Kubel richten sich nach appenzell-ausserrhodischem Recht. Im übrigen unterstehen die Schüler der Schulgesetzgebung des Kantons St.Gallen, insbesondere mit Bezug auf die Handhabung des Absenzenwesens, die Ferienregelung, die Beförderung und die Versetzung in Sonderklassen.

2. Vor der Versetzung von Schülern in eine Sonderklasse ist die Schulkommission Stein A.Rh. anzuhören.

← Art. 1 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder aus dem Raum Kubel (Gemeinde Stein A.Rh.) in der Stadt St.Gallen Schulbesuch Art. 3 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder aus dem Raum Kubel (Gemeinde Stein A.Rh.) in der Stadt St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →