213.352.8
CH-SG
Art. 2 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder aus dem Raum Kubel (Gemeinde Stein A.Rh.) in der Stadt St.Gallen - Anwendbares Recht
Art. 2 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder aus dem Raum Kubel (Gemeinde Stein A.Rh.) in der Stadt St.Gallen · Anwendbares Recht
1. Beginn, Dauer und Ende der Schulpflicht der Schüler von Kubel richten sich nach appenzell-ausserrhodischem Recht. Im übrigen unterstehen die Schüler der Schulgesetzgebung des Kantons St.Gallen, insbesondere mit Bezug auf die Handhabung des Absenzenwesens, die Ferienregelung, die Beförderung und die Versetzung in Sonderklassen.
2. Vor der Versetzung von Schülern in eine Sonderklasse ist die Schulkommission Stein A.Rh. anzuhören.