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Art. 5 Vereinbarung über die Volksschulverhältnisse des Weilers Kapf (Gemeinde Oberegg AI) - Streitigkeiten

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Art. 5 Vereinbarung über die Volksschulverhältnisse des Weilers Kapf (Gemeinde Oberegg AI) · Streitigkeiten

1. Das Erziehungsdepartement des Kantons Appenzell I. Rh. und das Erziehungsdepartement des Kantons St.Gallen legen Streitigkeiten zwischen den beteiligten Gemeinden gemeinsam bei.

2. Kommt keine Einigung zustande, wird der Streitfall der Regierung des Kantons St.Gallen zum Entscheid unterbreitet.

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