213.352.6
CH-SG
Art. 4 Vereinbarung über die Schul- und Steuerverhältnisse in Grenzgebieten des Kantons St.Gallen zum Kanton Thurgau - Schulaufsicht
Art. 4 Vereinbarung über die Schul- und Steuerverhältnisse in Grenzgebieten des Kantons St.Gallen zum Kanton Thurgau · Schulaufsicht
1. Die thurgauischen Schulbehörden beaufsichtigen die Schulen der thurgauischen Schulgemeinden.
2. Die zuständigen st.gallischen Schulbehörden können die Schulen besuchen, denen Schüler der st.gallischen Gebiete zugeteilt sind.