Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.352.4 CH-SG

Art. 7 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund - Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund · Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn

1. Diese Vereinbarung wird mit ihrer Unterzeichnung rechtsgültig.

2. Sie wird für die Sekundarschule Oberes Neckertal ab Beginn des Schuljahres 1986/87 und für die Realschule Oberes Neckertal mit deren Übernahme durch die Sekundarschulgemeinde Oberes Neckertal angewendet.

← Art. 6 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund Ermächtigung

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →