213.352.4
CH-SG
Art. 6 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund - Kündigung
Art. 6 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund · Kündigung
1. Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Jahren auf Ende eines Schuljahres gekündigt werden, erstmals auf Ende des Schuljahres 1992/93.