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213.352.4 CH-SG

Art. 6 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund - Kündigung

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Art. 6 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund · Kündigung

1. Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Jahren auf Ende eines Schuljahres gekündigt werden, erstmals auf Ende des Schuljahres 1992/93.

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