213.352.4
CH-SG
Art. 5 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund - Streitigkeiten
Art. 5 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund · Streitigkeiten
1. Die Erziehungsdirektion des Kantons Appenzell A.Rh. und das Erziehungsdepartement des Kantons St.Gallen legen Streitigkeiten zwischen den beteiligten Gemeinden gemeinsam bei. Kommt keine Einigung zustande, so wird der Streitfall dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen zum Entscheid unterbreitet.
2. Streitigkeiten zwischen den Vertragskantonen über die Anwendung dieser Vereinbarung werden nach Art. 113 Abs. 1 Ziff. 2 der Bundesverfassung dem Bundesgericht zum Entscheid unterbreitet.