213.352.4
CH-SG
Art. 4 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund - Schulaufsicht
Art. 4 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund · Schulaufsicht
1. Die zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen beaufsichtigen die Sekundar- und die Realschule Oberes Neckertal.
2. Die zuständigen Behörden des Kantons Appenzell A.Rh. können ein Mitglied mit beratender Stimme in den Sekundarschulrat Oberes Neckertal abordnen und die Klassen der Sekundar- und der Realschule jederzeit besuchen.