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213.352.4 CH-SG

Art. 4 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund - Schulaufsicht

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Art. 4 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund · Schulaufsicht

1. Die zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen beaufsichtigen die Sekundar- und die Realschule Oberes Neckertal.

2. Die zuständigen Behörden des Kantons Appenzell A.Rh. können ein Mitglied mit beratender Stimme in den Sekundarschulrat Oberes Neckertal abordnen und die Klassen der Sekundar- und der Realschule jederzeit besuchen.

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