213.352.4
CH-SG
Art. 2 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund - Inhalt der Vereinbarung
Art. 2 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund · Inhalt der Vereinbarung
1. Die Sekundarschulgemeinde Oberes Neckertal verpflichtet sich durch Vereinbarung, die Sekundar- und die Realschüler der Einwohnergemeinde Schönengrund gegen ein angemessenes Schulgeld aufzunehmen.
2. Die Einwohnergemeinde Schönengrund verpflichtet sich, die Schüler der Real- und der Sekundarschulstufe der Sekundarschulgemeinde Oberes Neckertal zuzuweisen.