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213.352.4 CH-SG

Art. 2 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund - Inhalt der Vereinbarung

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Art. 2 Vereinbarung über die Sekundar- und Realschulverhältnisse von Schönengrund · Inhalt der Vereinbarung

1. Die Sekundarschulgemeinde Oberes Neckertal verpflichtet sich durch Vereinbarung, die Sekundar- und die Realschüler der Einwohnergemeinde Schönengrund gegen ein angemessenes Schulgeld aufzunehmen.

2. Die Einwohnergemeinde Schönengrund verpflichtet sich, die Schüler der Real- und der Sekundarschulstufe der Sekundarschulgemeinde Oberes Neckertal zuzuweisen.

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