213.352.3
CH-SG
Art. 3 Vereinbarung über die Führung von Sonderklassen in der Region Mittelrheintal
Art. 3 Vereinbarung über die Führung von Sonderklassen in der Region Mittelrheintal
1. Der Verband ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sein Sitz befindet sich in Heerbrugg (politische Gemeinde Au).
2. Für die Verantwortlichkeit der Verbandsorgane und die Besorgung der Verbandsangelegenheiten sind die gesetzlichen Vorschriften des Kantons St.Gallen massgebend. Die Bestimmungen der Vereinbarungskantone über Staatsbeiträge bleiben vorbehalten.