213.14
VPVL
CH-SG
Art. 8 Verordnung zum Personalrecht der Volksschul-Lehrpersonen (VPVL) - b) Inhalt
II. Begründung und Ende des Arbeitsverhältnisses
Art. 8 VPVL · b) Inhalt
1. Der Arbeitsvertrag erwähnt
a) die Art der Tätigkeit;
b) ob das Arbeitsverhältnis unbefristet oder befristet ist und die Dauer einer Befristung;
c) den Beschäftigungsgrad;
d) ob und in welchem Umfang Klassenverantwortung getragen wird;
e) die Gewichtung der Arbeitsfelder im Rahmen der Bandbreiten nach dem Reglement des Erziehungsrates;
f) ob ausnahmsweise trotz Klassenverantwortung auf die schwächere Gewichtung des Arbeitsfelds Unterricht und die stärkere Gewichtung des Arbeitsfelds Schülerinnen und Schüler verzichtet wird, und die Begründung des Verzichts;
g) eine Stellenteilung und die andere Lehrperson.