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213.14 VPVL CH-SG

Art. 29 Verordnung zum Personalrecht der Volksschul-Lehrpersonen (VPVL) - Kantonsbeiträge an Konvente

VI. Konvente
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Art. 29 VPVL · Kantonsbeiträge an Konvente

1. Das Bildungsdepartement kann im Rahmen des Budgets Beiträge des Kantons an die Konvente gewähren.

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