Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.13 SZPV CH-SG

Art. 32 Schulzahnpflegeverordnung (SZpV) - Kostentragung a) Untersuchungskosten

V. Kosten für Untersuchung und Behandlung
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Art. 32 SZpV · Kostentragung a) Untersuchungskosten

1. Die Schulgemeinde trägt die Kosten der jährlichen Gebissuntersuchung, wenn ein Schulzahnarzt sie durchführt.

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