213.13
SZPV
CH-SG
Art. 14 Schulzahnpflegeverordnung (SZpV) - Prophylaxehelferin a) der Gemeinde
II. Organe und Aufgaben
Art. 14 SZpV · Prophylaxehelferin a) der Gemeinde
1. Die Schulgemeinde kann zur Unterstützung von Kindergärtnerin und Lehrer sowie zur Entlastung des Schulzahnarztes eine Prophylaxehelferin einsetzen.
2. Zum Zahnpflegeunterricht im Kindergarten und in den unteren Klassen der Primarschule können die Eltern der Kinder eingeladen werden.