Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.12 VVU CH-SG

Art. 5 Verordnung über den Volksschulunterricht (VVU) - Ausnahmen

II. Schülerbeurteilung
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Art. 5 VVU · Ausnahmen

1. Ordnet der Erziehungsrat Ausnahmen von der Ausstellung eines Zeugnisses an, regelt er die Schülerbeurteilung und die Information der Eltern.

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