Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.12 VVU CH-SG

Art. 3 Verordnung über den Volksschulunterricht (VVU) - Übergangsklassen

I. Klassenbildung
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Art. 3 VVU · Übergangsklassen

1. Der Schulrat kann fremdsprachige Schüler aus sprachlichen Gründen für beschränkte Zeit Übergangsklassen zuteilen.

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