Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.12 VVU CH-SG

Art. 17 Verordnung über den Volksschulunterricht (VVU) - Anmerkung im Zeugnis

V. Abwesenheit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17 VVU · Anmerkung im Zeugnis

1. Im Zeugnis werden angemerkt

a) nicht bewilligte oder unzureichend begründete Abwesenheit;

b) bewilligte oder zureichend begründete längere oder häufige Abwesenheit, die sich nachteilig auf die Schulleistungen ausgewirkt hat.

← Art. 16 VVU Verordnung über den Volksschulunterricht (VVU) - Grundsätze Art. 18 VVU →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →