Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.1 VSG CH-SG

Art. 98 Volksschulgesetz (VSG) - Stellung und Aufgaben

VII. Behörden und Schulleitungen - 1. Regierung
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Art. 98 VSG · Stellung und Aufgaben

1. Die oberste Leitung der Volksschule obliegt der Regierung.

2. Ihr ist der Bildungsrat unterstellt.

3. ...

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