Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.1 VSG CH-SG

Art. 89 Volksschulgesetz (VSG) - c) Aufgaben

V. Lehrpersonen - 3. Rechte und Pflichten - c) Mitverantwortung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (159 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 89 VSG · c) Aufgaben

1. Die Konvente behandeln Schulfragen und nehmen zuhanden der zuständigen Behörden dazu Stellung.

2. Sie unterbreiten Vorschläge für die Wahl ihrer Vertreter in die pädagogischen Kommissionen des Bildungsrates.

← Art. 88 VSG Volksschulgesetz (VSG) - Geltungsbereich Art. 90 VSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →