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213.1 VSG CH-SG

Art. 64 Volksschulgesetz (VSG) - Begründung

V. Lehrpersonen - 2. Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
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Art. 64 VSG · Begründung

1. Schulträger und Lehrperson begründen das Arbeitsverhältnis durch schriftlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag.

2. ...

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