Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.1 VSG CH-SG

Art. 6 Volksschulgesetz (VSG) - Zuteilung von Grenzgebieten

II. Schulträger - 2. Schulgemeinden
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Art. 6 VSG · Zuteilung von Grenzgebieten

1. Der Bildungsrat kann im Interesse der Schülerinnen und Schüler Teile einer Schulgemeinde, wie Einzelhäuser, Weiler, Quartiere, einer anderen Schulgemeinde zuteilen.

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