Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.1 VSG CH-SG

Art. 38 Volksschulgesetz (VSG) - Vollzug a) Schulträger

III. Schule - b) Kantonales Sonderpädagogik-Konzept
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Art. 38 VSG · Vollzug a) Schulträger

1. Der Schulträger führt die sonderpädagogischen Massnahmen der Regelschule durch.

2. Der Rat

a)* erlässt das Förderkonzept und die Förderplanungen des Schulträgers;

b)* setzt die Instrumente zur Überwachung und Steuerung der sonderpädagogischen Massnahmen ein.[17]

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