Art. 37 Volksschulgesetz (VSG) - Inhalt und Verfahren a) allgemein
Art. 37 VSG · Inhalt und Verfahren a) allgemein
1. Das kantonale Sonderpädagogik-Konzept vollzieht die Grundsätze dieses Gesetzes zu den sonderpädagogischen Massnahmen.
2. Es regelt insbesondere
a)* die weiteren Grundlagen der Sonderpädagogik in fachlich-pädagogischer und organisatorisch-betrieblicher Hinsicht;
b)* die Grundlagen der Förderkonzepte und Förderplanungen des Schulträgers und der Sonderschulen;
c)* wirkungsorientierte Instrumente zur Überwachung und Steuerung der sonderpädagogischen Massnahmen. Ausgaben des Schulträgers für sonderpädagogische Massnahmen sind gebunden, wenn sie die Vorgaben der Instrumente einhalten oder im Einzelfall ausgewiesen sind;
d)* die Grundlagen für die Tätigkeit der zentralen Abklärungsstelle;
e)* den Berufsauftrag von Lehrpersonen und schulischem Fachpersonal;
f)* Voraussetzungen und Verfahren zur Bewilligung des ausnahmsweisen Besuchs einer ausserkantonalen Sonderschule.
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