213.1
VSG
CH-SG
Art. 28 Volksschulgesetz (VSG) - c) Zusammensetzung 1. in der Primarschule
III. Schule - 2. Schulorganisation und Unterricht
Art. 28 VSG · c) Zusammensetzung 1. in der Primarschule
1. In der Primarschule werden einer Lehrperson nicht mehr als drei Jahrgangsklassen zugewiesen.
2. Wird die Mindestgrösse einer Klasse nicht erreicht, so werden innerhalb des Schulträgers Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulorte oder Schulhäuser zusammengezogen.
3. Ausnahmen bedürfen der Bewilligung der zuständigen Stelle des Kantons.