Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.1 VSG CH-SG

Art. 21 Volksschulgesetz (VSG) - Lehrmittel a) Qualitätskriterien und Empfehlung

III. Schule - 2. Schulorganisation und Unterricht
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Art. 21 VSG · Lehrmittel a) Qualitätskriterien und Empfehlung

1. Der Bildungsrat legt Qualitätskriterien für Lehrmittel fest.

2. Die Schulträger empfehlen Lehrmittel auf Grundlage der Qualitätskriterien nach Abs. 1 dieser Bestimmung. Sie sprechen sich in geeigneter Weise untereinander ab und beziehen die fachliche Einschätzung des zuständigen Departementes in ihre Entscheidungsfindung mit ein.

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