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213.1 VSG CH-SG

Art. 146 Volksschulgesetz (VSG) - Übergangsbestimmung des XX. Nachtrags vom 13. Juni 2018

X. Schlussbestimmungen
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Art. 146 VSG · Übergangsbestimmung des XX. Nachtrags vom 13. Juni 2018

1. Gestützt auf Art. 9 Abs. 2 dieses Erlasses von der Regierung erteilte Bewilligungen zur Führung einer Realschule durch eine Primarschulgemeinde behalten ihre Gültigkeit.

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