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213.1 VSG CH-SG

Art. 113 Volksschulgesetz (VSG) - 2. an Fachkommissionen

VII. Behörden und Schulleitungen - 5. Rat
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Art. 113 VSG · 2. an Fachkommissionen

1. Der Rat kann für besondere Aufgaben Fachkommissionen einsetzen.

2. Er umschreibt die Aufgaben in der Regel in einem Pflichtenheft.

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