211.83
CH-SG
Art. 8 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Modalitäten
II. Ausbildungsgänge, Beiträge und zahlende Kantone
Art. 8 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Modalitäten
1. Die Beiträge gelten jeweils für ein Jahr.