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211.83 CH-SG

Art. 3 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Ausbildungsgänge

II. Ausbildungsgänge, Beiträge und zahlende Kantone
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Art. 3 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Ausbildungsgänge

1. Ausbildungsgänge, die dieser Vereinbarung unterliegen, erfüllen folgende Bedingungen

a) sie fördern gezielt eine Hochbegabung,

b) sie gewährleisten eine schulische oder berufliche Ausbildung, die zu einem anerkannten Abschluss führt und

c) sie bieten konkrete Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, damit diese die Förderung der Hochbegabung und die Ausbildung verbinden sowie alle ihre Fähigkeiten harmonisch entwickeln können.

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